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Fördermittel für die Gastro: Eine finanzielle Stütze für leidenschaftliche Gründer*innen

Wenn es um die Gründung eines gastronomischen Unternehmens geht, bringen Neugründer*innen in der Regel viele Dinge mit: Ideen, Enthusiasmus und Hunger nach Erfolg. Was ihnen jedoch oft am meisten fehlt, ist der Treibstoff, der jedes Geschäft am Laufen hält: Geld. Doch hier gibt es für angehende Gastronomen eine Alternative zu herkömmlichen Bankkrediten – die Möglichkeit, Fördermittel in Anspruch zu nehmen.

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1. KfW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist einer der größten Förderer in Deutschland. Aufstrebende Gastronomen können auf den sogenannten ERP-Gründerkredit StartGeld zurückgreifen. Dabei handelt es sich um einen Kredit von bis zu 125.000 Euro. Dieser Kredit wird durch Sicherheiten der EU im Rahmen des COSME-Programms gestützt, sodass Gastronomie-Gründer*innen kein Eigenkapital vorweisen müssen. Wenn Sie jedoch mindestens zehn Prozent Eigenkapital aufbringen können, haben Sie möglicherweise Anspruch auf das ERP-Kapital-Programm. Dabei handelt es sich ebenfalls um einen Kredit, der günstiger verzinst ist und bis zu 50% bzw. 500.000 Euro des finanziellen Gründungsbedarfs finanzieren kann.
Für etablierte gastronomische Betriebe, die bereits mindestens fünf Jahre bestehen, könnte der KfW-Unternehmerkredit von Interesse sein. Dieses Programm ermöglicht es, bis zu 25 Millionen Euro zu leihen, optional mit einer 50-prozentigen Haftungsfreistellung.

2. Länderförderung

Nicht nur angehende Gründer*innen, sondern auch bestehende gastronomische Betriebe können gelegentlich von speziellen Förderprogrammen in ihren Bundesländern profitieren. Diese Programme sind zwar nicht einheitlich, aber ein Beispiel aus Bayern verdeutlicht, was möglich ist: Im Freistaat Bayern gibt es das Programm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit„, das sich ausschließlich an kleine Hotels und Gaststätten richtet. Hier können Sie einen Investitionszuschuss beantragen, der bis zu 20% der Kosten abdeckt, wobei die Mindestgrenze bei 30.000 Euro liegt. Diese Förderung zielt hauptsächlich auf Maßnahmen ab, die das Haus attraktiver für Gäste machen, wie beispielsweise Renovierungen.
Unser Tipp: Informieren Sie sich in der Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums darüber, welche Fördermöglichkeiten in Ihrem Bundesland zur Verfügung stehen! Dort sind alle Förderprogramme nach Bundesland aufgelistet.

3. Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter

Einige Gründungen in der Gastronomie entspringen nicht nur dem Wunsch nach Selbstständigkeit, sondern sind oft das Ergebnis einer Arbeitslosigkeit. Unabhängig davon, ob Sie Arbeitslosengeld I oder II beziehen, besteht die Möglichkeit, Fördermittel von der Bundesagentur für Arbeit zu erhalten, wenn Sie mindestens noch 150 Rest-Tage Bezugsdauer haben und einen überzeugenden Businessplan vorlegen können. In diesem Fall können Sie einen Gründungszuschuss beantragen, der sechs Monate lang monatlich zusätzlich zu Ihrem regulären ALG-I gezahlt wird. Anschließend können Sie für weitere neun Monate weiterhin 300 Euro monatlich als Sicherung erhalten. Das Jobcenter, das ALG-II-Empfänger betreut, bietet zwei Arten von Zuschüssen: Erstens das Einstiegsgeld, das Leistungen für maximal 24 Monate bietet und mindestens 50% des bisherigen ALG-II-Bezugs entspricht. Zweitens den Investitionszuschuss, der eine Einmalzahlung von bis zu 5000 Euro für die Anschaffung der zur Gründung notwendigen Ausstattung ermöglicht. In beiden Fällen besteht auch die Möglichkeit, immaterielle Zuschüsse in Form von verschiedenen Fortbildungskursen zu erhalten.

4. Mikrokreditfonds Deutschland

Die zuvor genannten Programme sind zwar wirksam, erfordern jedoch oft einen erheblichen administrativen Aufwand aufgrund der hohen Auszahlungssummen. Für niedrigere Summen im unteren fünfstelligen Bereich bietet der Mikrokreditfonds Deutschland eine alternative Lösung. Dieses Programm wird vom Bundesarbeitsministerium unterstützt und arbeitet mit Finanzinstituten und Gesellschaften im gesamten Bundesgebiet zusammen. Das Ziel ist es, kleinen Unternehmen und Gründer*innen den Zugang zu kleineren Krediten ohne große Schwierigkeiten zu ermöglichen. Beim Erstantrag können Kredite von bis zu 10.000 Euro beantragt werden, wobei die Verwendung der Gelder streng auf geschäftliche Zwecke beschränkt ist.
Nachdem der Kreditnehmer sechs Monate lang problemlos zurückgezahlt hat, besteht die Möglichkeit, durch einen weiteren Kredit auf eine Höchstsumme von 25.000 Euro aufzustocken. Die Laufzeit dieses Mikrokredits beträgt in jedem Fall vier Jahre.

5. IHKs (Industrie- und Handelskammern)

Die meisten Industrie- und Handelskammern in Deutschland bieten Gastronomen keine klassischen finanziellen Förderprogramme. Die meisten Restaurantbesitzer*innen haben jedoch in der Regel ihren ersten Kontakt mit ihrer IHK, wenn sie den verpflichtenden Kurs für die Gastwirtunterrichtung nach §4 des Gaststättengewerbes absolvieren, der für die Betreibung einer Gaststätte mit Alkoholausschank erforderlich ist. Die IHKs bieten oft stark ermäßigte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich des Gaststättengewerbes an, z. B. zum „Geprüfte/r Küchenmeister/-in“. Es gibt auch verschiedene Kurse, die oft mit der jeweiligen Tourismusregion in Verbindung stehen. Darüber hinaus bieten viele IHKs spezielle Programme für Gründer*innen an, darunter Gründertage und die Möglichkeit, professionelle Gründungsberatung in Anspruch zu nehmen. Die IHKs sind auch die Anlaufstelle für Informationen über alle verfügbaren Fördermittel, die auf die spezielle Situation eines einzelnen Gründers zugeschnitten sind.

6. INTERHOGA

Die Gesellschaft zur Förderung des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes ist vielen Gastronomen ein Begriff. Sie richtet sich hauptsächlich an erfahrene Gastronomen und weniger an Gründer*innen. Dennoch bietet sie eine Vermittlungsstelle für ein besonderes Förderprogramm, das in Zusammenarbeit mit Bund und EU ins Leben gerufen wurde: die Förderung unternehmerischen Know-hows. Der Name sagt alles – Gastronomen können hier Kostenzuschüsse für professionelle Unternehmensberatungen beantragen. Das Ziel sollte sein, das Unternehmen wettbewerbsfähiger zu machen und Arbeitsplätze zu erhalten oder zu schaffen. Dies ist zwar keine herkömmliche finanzielle Förderung, bietet jedoch Gastronomen Zugang zu umfangreichem unternehmerischem Fachwissen, das aufgrund hoher Schulungskosten oft schwer zu erlangen ist.

7. Brauereien

Banken sind oft zurückhaltend bei der Kreditvergabe an Selbstständige, insbesondere in der Gastronomie. Ein möglicher Lösungsweg ist der sogenannte Brauereivertrag. Dieser Vertrag beinhaltet in der Regel Kredite zu akzeptablen Zinssätzen und die Lieferung von Grundausstattungen für die Gaststätte, wie Gläser und Außenbeschilderung, je nach Vertrag auch weitergehende Einrichtungsdetails.
Dieser Vertrag bindet Gastronomen in gewisser Weise an eine Brauerei, da sie sich verpflichten, ihr Bierangebot ausschließlich von dieser Brauerei zu beziehen und Mindestmengen zu vereinbarten Preisen abzunehmen. Dies kann jedoch eine Möglichkeit sein, an finanzielle Unterstützung und Einrichtungsgegenstände zu gelangen.

Fazit

Zusammenfassend bieten verschiedene Förderquellen und Programme Gastronomen vielfältige Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung und Ressourcen zu erhalten. Von staatlichen Einrichtungen bis hin zu Brauereien gibt es Optionen für unterschiedliche Bedürfnisse. Die richtige Wahl der Förderung kann den finanziellen Erfolg und die Wettbewerbsfähigkeit in der Gastronomiebranche entscheidend beeinflussen. Es ist ratsam, sich gründlich zu informieren und gegebenenfalls fachliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

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