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Fördermittel für die Gastronomie: Finanzierungshilfen für Gründer*innen

Der Schritt in die Selbstständigkeit mit einem Foodtruck oder Foodtrailer ist mit Investitionen verbunden. Fahrzeug, Küchentechnik, Genehmigungen, Waren, Versicherungen und laufende Kosten müssen finanziert werden, bevor die ersten Umsätze entstehen.

Die gute Nachricht: Für Gründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmen gibt es in Deutschland verschiedene Fördermöglichkeiten. Neben klassischen Förderkrediten kommen je nach persönlicher Situation auch Zuschüsse, Bürgschaften oder geförderte Beratungsleistungen infrage.

Welche Förderung tatsächlich passt, hängt vom Vorhaben, dem Standort und der persönlichen Ausgangssituation ab. Deshalb lohnt es sich, die verschiedenen Möglichkeiten möglichst früh zu prüfen – idealerweise bevor Investitionen beauftragt werden.

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1. Förderkredite der KfW

Eine der wichtigsten Anlaufstellen für die Finanzierung einer Existenzgründung ist die KfW.

Besonders interessant für kleinere Gründungen ist der ERP-Gründerkredit – StartGeld. Damit können Investitionen und laufende Kosten finanziert werden – beispielsweise Betriebs- und Geschäftsausstattung, Fahrzeuge, Warenlager, Mieten, Personalkosten oder Marketing.

Aktuell können über das Programm bis zu 200.000 Euro finanziert werden. Davon können bis zu 80.000 Euro auf Betriebsmittel entfallen. Eigenkapital ist nicht zwingend erforderlich und die KfW übernimmt 80 Prozent des Kreditrisikos gegenüber dem Finanzierungspartner.

Das Programm richtet sich an Gründer sowie junge Unternehmen innerhalb der ersten fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Daneben bietet die KfW weitere Programme für Gründung, Unternehmensnachfolge und kleine und mittlere Unternehmen an.

Wichtig: KfW-Kredite werden in der Regel nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern über einen Finanzierungspartner wie die Hausbank. Der Antrag sollte außerdem gestellt werden, bevor mit dem zu finanzierenden Vorhaben begonnen wird.

Weitere Informationen:
ERP-Gründerkredit – StartGeld bei der KfW

2. Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit

Wer Arbeitslosengeld bezieht und sich hauptberuflich selbstständig machen möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

Zu den Voraussetzungen gehört unter anderem, dass zu Beginn der Selbstständigkeit grundsätzlich noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen.

Die Förderung erfolgt in zwei Phasen. In der ersten Phase wird der Gründungszuschuss für sechs Monate gezahlt. Anschließend kann eine zweite Förderphase beantragt werden.

Wichtig zu wissen: Auf den Gründungszuschuss besteht kein automatischer Rechtsanspruch. Die Bundesagentur prüft das Vorhaben und die persönlichen Voraussetzungen.

Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus einen Foodtruck oder ein anderes gastronomisches Unternehmen gründen möchte, sollte deshalb frühzeitig mit der zuständigen Arbeitsagentur sprechen.

Weitere Informationen:
Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit

3. Förderprogramme der Bundesländer

Neben den bundesweiten Angeboten gibt es zahlreiche Förderprogramme auf Landes- und regionaler Ebene.

Die Möglichkeiten unterscheiden sich teilweise erheblich. Je nach Bundesland können beispielsweise Existenzgründungen, Investitionen in betriebliche Ausstattung, Digitalisierung, Energieeffizienz, Unternehmensberatung oder bestimmte regionale Investitionen unterstützt werden.

Anstatt sich auf einzelne Programme zu verlassen, die sich regelmäßig ändern können, empfiehlt sich eine Recherche in der Förderdatenbank des Bundes.

Dort lassen sich Förderprogramme von Bund, Ländern und EU nach Fördergebiet, Förderberechtigten und Förderart durchsuchen.

Gerade bei größeren Investitionen lohnt es sich außerdem, die Angebote der jeweiligen Landesförderbank zu prüfen.

4. Bürgschaften können die Finanzierung erleichtern

Gerade bei einer Gründung fehlt häufig etwas, das Banken bei größeren Finanzierungen gerne sehen: ausreichende Sicherheiten.

Hier können Bürgschaftsbanken eine wichtige Rolle spielen.

Sie können gegenüber einer Bank einen Teil des Kreditrisikos absichern und dadurch Finanzierungen ermöglichen, die ansonsten möglicherweise nicht zustande gekommen wären.

In Deutschland gibt es Bürgschaftsbanken in den einzelnen Bundesländern. Welche Programme und Konditionen infrage kommen, hängt unter anderem vom Standort und vom jeweiligen Finanzierungsvorhaben ab.

Gerade bei größeren Investitionen in einen professionellen Foodtrailer kann es sinnvoll sein, diese Möglichkeit gemeinsam mit der Hausbank oder einer Gründungsberatung zu prüfen.

5. Mikrokredite für kleinere Investitionen

Nicht jede Gründung benötigt sofort eine große Finanzierung.

Für kleinere Investitionen können Mikrokredite eine Alternative sein. Sie richten sich insbesondere an kleine Unternehmen und Gründungen, die Schwierigkeiten haben, einen klassischen Bankkredit zu erhalten.

Solche Finanzierungsinstrumente können beispielsweise interessant sein, wenn nur ein überschaubarer Kapitalbedarf besteht oder eine bestehende Finanzierung ergänzt werden soll.

Da Konditionen und verfügbare Programme Änderungen unterliegen, sollte vor der Beantragung geprüft werden, welche Angebote aktuell zur Verfügung stehen.

6. Geförderte Unternehmensberatung

Neben der eigentlichen Investition kann auch professionelle Beratung gefördert werden.

Gerade in der Gründungsphase können Themen wie Businessplan, Finanzierung, Kalkulation, Marketing oder Unternehmensstrategie entscheidend dafür sein, ob ein gastronomisches Konzept wirtschaftlich funktioniert.

Bund und Länder bieten hierfür unterschiedliche Beratungsprogramme an. Welche Förderung infrage kommt, hängt unter anderem davon ab, ob sich das Unternehmen noch in der Gründung befindet oder bereits am Markt tätig ist.

Auch Industrie- und Handelskammern sowie regionale Wirtschaftsförderungen können bei der Suche nach geeigneten Beratungs- und Förderangeboten helfen.

Welche Förderung eignet sich für einen Foodtruck?

Eine spezielle bundesweite „Foodtruck-Förderung“ gibt es nicht.

Ein Foodtruck oder Foodtrailer kann jedoch im Rahmen einer normalen Unternehmensgründung oder betrieblichen Investition grundsätzlich für verschiedene Förderinstrumente infrage kommen.

Entscheidend ist deshalb nicht allein das Fahrzeug, sondern das gesamte Unternehmenskonzept.

Für eine typische Foodtruck-Gründung können beispielsweise folgende Kosten relevant sein:

  • Anschaffung eines Foodtrucks oder Foodtrailers
  • professionelle Küchentechnik
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Warenlager
  • Marketing und Markenauftritt
  • Mieten und Standplatzkosten
  • Personal
  • Beratung
  • Betriebsmittel für die Startphase

Welche dieser Kosten tatsächlich förderfähig sind, hängt vom jeweiligen Programm ab.

Erst Förderung prüfen, dann investieren

Ein wichtiger Punkt wird bei Fördermitteln häufig übersehen: Bei vielen Programmen muss der Antrag gestellt werden, bevor ein Auftrag erteilt oder mit der Investition begonnen wird.

Wer beispielsweise bereits verbindlich einen Foodtrailer bestellt und anschließend nach Fördermöglichkeiten sucht, kann für bestimmte Programme zu spät dran sein.

Deshalb empfiehlt sich folgende Reihenfolge:

Geschäftskonzept → Kapitalbedarf ermitteln → Fördermöglichkeiten prüfen → Finanzierung klären → Investition beauftragen.

Ein guter Businessplan und eine realistische Kostenkalkulation sind dafür eine wichtige Grundlage.

Fördermittel sind nur ein Teil der Finanzierung

Förderprogramme können den Einstieg in die Gastronomie erleichtern. Trotzdem sollte das Geschäftsmodell auch ohne Zuschüsse wirtschaftlich funktionieren.

Neben Förderkrediten und Zuschüssen kommen für einen Foodtrailer beispielsweise Eigenkapital, klassische Bankfinanzierung, Leasing oder Mietkauf infrage.

Welche Variante sinnvoll ist, hängt von Investitionssumme, Liquidität, Unternehmensalter und dem geplanten Geschäftsmodell ab.

Wer einen Foodtrailer plant, sollte deshalb nicht nur fragen: „Welche Förderung kann ich bekommen?“

Mindestens genauso wichtig ist die Frage:

„Welche monatliche Belastung kann mein gastronomisches Konzept realistisch tragen?“

Genau hier beginnt eine solide Planung.

Bei walkingboxes unterstützen wir dich bei der technischen und wirtschaftlichen Planung deines Foodtrailers und können dir auf Basis deines gastronomischen Konzepts eine konkrete Investitionssumme nennen. Damit hast du eine belastbare Grundlage für Gespräche mit Bank, Leasinggesellschaft oder Förderstelle.

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